Leistungszuwachs
Ein Leistungszuwachs entsteht, wenn über einen bestimmten Zeitraum die Leistungen der Versicherungen nicht in Anspruch genommen wurden. Dann erhöht sich der Beitrag für den Kranken- und Versicherungsschutz. So ist es bei vielen Versicherungen der Fall, dass beispielsweise nach einem Jahr ohne Inanspruchnahme der Leistungen, eine Erhöhung des Versicherungsschutzes um 50 Euro erfolgt. Das bedeutet, dass im nächsten Jahr 50 Euro mehr für die Behandlung des Tieres von der Katzenversicherung zur Verfügung gestellt werden. Außerdem bleibt dieser Leistungszuwachs bestehen, auch wenn das Tier im nächsten Jahr mehrere Leistungen der Krankenversicherung in Anspruch nimmt. Vorsorgeleistungen bleiben von dieser Regelung meist unberührt.

Vorsorgeuntersuchungen
Unter Vorsorgeuntersuchungen versteht man die präventiven Maßnahmen, die zur Erhaltung der Gesundheit des Tieres beitragen. Dazu gehören unter anderem Impfungen, Wurmkuren, allgemeine Gesundheitschecks in bestimmten zeitlichen Abständen und auch die Gabe von Zecken- und Flohmitteln. In der Regel werden solche Vorsorgemaßnahmen von einer Katzenversicherung übernommen.
Eintrittsalter der Katze
Damit es zu einem Versicherungsabschluss einer Katzenversicherung kommt, gibt es einige Kriterien, die die Katze erfüllen muss. Somit legen viele Versicherungen auch ein Höchsteintrittsalter für Katzen fest. Meist liegt dieses bei neun Jahren. Das bedeutet, dass eine neunjährige Katze oft nicht mehr versichert werden kann. Manche Anbieter verlangen ab dem eingetroffenen Höchstalter auch einen höheren Beitrag. Diese Forderung erklärt sich aus dem höheren Risiko, dass ältere Tiere leichter erkranken. Wird eine Katze in jungen Jahren versichert, hat sie einen lebenslangen Versicherungsschutz durch eine Katzenversicherung.