Katzenversicherung ABC für Katzenbesitzer

Aus dem einfachen Wunsch, seine Katze gut zu versichern, entsteht meist große Verwirrung aufgrund der vielen Fachausdrücke. In dem Katzenversicherung ABC können Sie alles ganz bequem nachlesen und wissen danach genau, wovon die Rede ist.

Ein- zwei- oder dreifacher Satz

Ein deutscher Tierarzt rechnet Behandlungen nach der tierärtzlichen Gebührenordnung ab. Je nach Schwierigkeitsgrad und Länge der Behandlung kannn der Arzt den zwei- oder dreifachen Satz abrechnen. Darum lohnt es sich in die Bestimmungen der Versicherer zu schauen, bis zu welchem Satz die Katzenversicherung die Behandlungskosten übernimmt. Erkundigen Sie sich auch, ob Ihre Katze ebenfalls im Ausland versichert ist. Hier rechnen die Tierärzte anders ab. Es gibt Regelungen, die festlegen, bis zu welcher Grenze die Kosten für eine Behandlung im Ausland übernommen werden.

Leistungszuwachs

Ein Leistungszuwachs entsteht, wenn über einen bestimmten Zeitraum die Leistungen der Versicherungen nicht in Anspruch genommen wurden. Dann erhöht sich der Beitrag für den Kranken- und Versicherungsschutz. So ist es bei vielen Versicherungen der Fall, dass beispielsweise nach einem Jahr ohne Inanspruchnahme der Leistungen, eine Erhöhung des Versicherungsschutzes um 50 Euro erfolgt. Das bedeutet, dass im nächsten Jahr 50 Euro mehr für die Behandlung des Tieres von der Katzenversicherung zur Verfügung gestellt werden. Außerdem bleibt dieser Leistungszuwachs bestehen, auch wenn
das Tier im nächsten Jahr mehrere Leistungen der Krankenversicherung in Anspruch nimmt. Vorsorgeleistungen bleiben von dieser Regelung meist unberührt.

Vorsorgeuntersuchungen

Unter Vorsorgeuntersuchungen versteht man die präventiven Maßnahmen, die zur Erhaltung der Gesundheit des Tieres beitragen. Dazu gehören unter anderem Impfungen,
Wurmkuren, allgemeine Gesundheitschecks in bestimmten zeitlichen Abständen und auch die Gabe von Zecken- und Flohmitteln. In der Regel werden solche
Vorsorgemaßnahmen von einer Katzenversicherung übernommen.

Eintrittsalter der Katze

Damit es zu einem Versicherungsabschluss einer Katzenversicherung kommt, gibt es einige Kriterien, die die Katze erfüllen muss. Somit legen viele Versicherungen auch ein Höchsteintrittsalter für Katzen fest. Meist liegt dieses bei neun Jahren. Das bedeutet, dass eine neunjährige Katze oft nicht mehr versichert werden kann. Manche Anbieter verlangen ab dem eingetroffenen Höchstalter auch einen höheren Beitrag. Diese Forderung erklärt sich aus dem höheren Risiko, dass ältere Tiere leichter erkranken. Wird eine Katze in jungen Jahren versichert, hat sie einen lebenslangen Versicherungsschutz durch eine Katzenversicherung.